Die Vergütung und Rechnungsstellung erfolgt nach Honorarabsprache auf selbstständiger Basis.
Diese richtet sich nach Zeitaufwand und Leistungsinhalt.
Sie können die anfallenden Kosten für meine Leistungen ggf. von Ihrer Steuer mit 20 Prozent - höchstens bis zu 4000 EUR jährlich - absetzen
(§ 35a EStG).
Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.
Ich bin nach §19 UStG Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit und weise diese auf meinen Rechnungen nicht aus.