Meine Dienstleistungen stehen für Senioren, die in einem häuslichen Bereich oder auch in Institutionen wie Seniorenheimen oder "Betreutem Wohnen" etc. leben.
Klient kann der Dienstleistungsempfänger, ein Angehöriger oder auch ein gesetzlicher Vertreter sein. Der Auftraggeber kann dann auf Wunsch in zeitlichen Abständen über die Ergebnisse der Tätigkeiten informiert werden.
Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell mit jedem einzelnen Klienten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt.
Damit meine Dienstleistungen erfolgreich, rücksichtsvoll und sinnvoll ausgeführt werden können, ist es notwendig, dass gesundheitliche Einschränkungen und Besonderheiten des Dienstleistungsempfängers wahrheitsgemäß angegeben werden.
Bei Inanspruchnahme erstellen wir gemeinsam den entsprechenden verbindlichen Vertrag.
Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist.
Die Leistungen der Seniorenassistenz werden nach Zeitaufwand zuzüglich Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen oder pauschal vergütet.
Alle erbrachten Leistungen werden vom Auftraggeber privat und ohne Abzüge beglichen.
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Kalendertagen per Überweisung.
Den tatsächlichen Zeitaufwand für den jeweiligen Vor-Ort-Einsatz quittiert der Klient als Tätigkeitsnachweis mit Datum und Unterschrift.
Unabhängig vom Stundensatz werden vom Klienten alle Kosten und Gebühren, wie z.B. Eintritte, Parkgebühren, Verpflegung etc., übernommen.
Von der Seniorenassistentin, im Auftrag des Klienten bzw. Dienstleistungsempfängers, erbrachten Besorgungen sind gegen Quittung/ Beleg unverzüglich zu begleichen.
Die Leistungen der Seniorenassistenz gelten als erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt. In diesem Falle ist Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung schriftlich zu formulieren und der Seniorenassistenz zuzuleiten.
Vereinbarte Termine zwischen der Seniorenassistenz und dem Klienten gelten als verbindlich. Im Urlaubs- und Krankheitsfall kann die Dienstleistung durch eine Vertretung, die die Seniorenassistenz stellt, übernommen werden. Dies berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung.
Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der Seniorenassistenz wird mit dem Klienten zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
Absagen seitens des Klienten von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der Seniorenassistenz kurzfristig kaum anderweitig disponiert werden können. Terminausfallkosten werden dennoch in der Regel nicht erhoben. Gegebenenfalls bereits entstandene Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder Stornierungen werden dem Auftraggeber allerdings in Rechnung gestellt.
Die Seniorenassistenz bietet keine Pflegedienste an.
Ebenso ist sie nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen zu überwachen.
Die Seniorenassistenz bietet keinen gewerblichen Personentransport an.
Die Seniorenassistenz übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Unversehrtheit der zu begleitenden Person. Die zu begleitende Person muss über die erforderlichen physischen und psychischen Fähigkeiten verfügen. Es werden keine medizinischen Einschätzungen hinsichtlich der physischen und psychischen Fähigkeiten der zu begleitenden Person übernommen.
Für eventuell, bei der Ausführung von Dienstleistungen durch die Seniorenassistenz, entstandene Schäden oder Haftungsansprüchen haftet die Seniorenassistenz nur in Höhe der mit den entsprechenden Versicherungen vereinbarten Summen.
Darüber hinaus schließt Seniorenassistenz jegliche Haftung aus.
Gehaftet wird nur bei grober Fahrlässigkeit.
Es ist selbstverständlich, dass das Eigentum der Klienten sachgemäß und ordentlich behandelt wird. Die Dienstleistungen sollten gewissenhaft und mit großer Sorgfaltspflicht durchgeführt werden.
Die Seniorenassistenz verpflichtet sich, während des Dienstleistungsverhältnisses und darüber hinaus, über alle erhaltenen persönlichen Informationen und geschäftlichen Dingen des Klienten, Stillschweigen zu bewahren.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.